Nach 12-stündigem Verhandlungsmarathon gibt es eine Einigung in den Haustarifvertragsverhandlungen bei Volkswagen.
Die Tarifeinigung sieht unter anderem vor:
Eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,2 Prozent ab dem 1. Juni 2023 sowie um weitere 3,3 Prozent ab dem 1. Mai 2024. Wie in der Fläche beträgt die Laufzeit 24 Monate.
Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro, die in zwei Schritten im Februar 2023 (2000 Euro) sowie im Januar 2024 (1000 Euro) ausgezahlt wird. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte. Diese Einmalzahlungen fließen steuer- und abgabenfrei, also brutto gleich netto.
Die Wandlungsoption „freie Tage statt mehr Geld“ bei der tariflichen Zusatzvergütung (T-ZUV) wird vollständig für alle Beschäftigten geöffnet: Sie können künftig zwischen drei Optionen wählen: Nur Geld über die 27,5 Prozent Extrazahlung im August oder die hälftige Aufteilung in 13,75 Prozent plus drei freie Tage oder die komplette Umwandlung in sechs freie Tage.
Der Tarifvertrag über die Altersteilzeit wird zu den bisherigen Konditionen fortgeführt und bis zum 31.12.2027 verlängert.
Der Zuschuss für die Semesterbeiträge für alle Dual Studierenden wird deutlich angehoben: So erhalten Dual Studierende künftig 395 Euro, um ihre Beiträge an die Hochschulen begleichen zu können (statt bisher 350 Euro). Außerdem überweist VW die Gebühren fortan rechtzeitig, so dass der Nachwuchs bei den Zahlungen an die Hochschulen nicht mehr in Vorleistung treten muss. Die bisherige Leistungsorientierte Einmalzahlung (LOE) wird mit 500 Euro für alle Dual Studierenden und Auszubildenden künftig spürbar über dem bisherigen Durchschnittssatz (467 Euro) festgeschrieben. Sie wächst tarifdynamisch und wird weiter im Mai ausgezahlt.
Die bisher festgeschriebenen 1.400 Ausbildungsplätze pro Jahr werden nicht angetastet. Innerhalb der Systematik werden ein VW-Master und weitere Stipendien ergänzt.