Tarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu

Tarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu

Die Tarifkommission bei CARIAD hat heute am 10. Februar 2023 einstimmig das Verhandlungsergebnis angenommen und dem Vorstand die Zustimmung empfohlen.

Darüber hinaus wurde in der heutigen Sitzung in der Zentrale der IG Metall in Frankfurt am Main der weitere Fahrplan für 2023 besprochen, denn die nächsten Aufgaben stehen bereits an: Iteration des HTVs, Laufzeitende des Manteltarifvertrages etc.

Tarifeinigung erzielt!

Tarifeinigung erzielt!

Nach intensiven Verhandlungen wurde am Samstag früh eine Einigung der Tarifparteien für die Beschäftigten bei CARIAD erreicht.

Die CARIDIANS erhalten 8,5% mehr Entgelt in drei Stufen, inkl. eines Pauschalbetrags von 750€ in 2024. Im Februar 2023 gibt es eine Inflationsausgleichsprämie von 3000€. Zudem nehmen die Tarifparteien bis 2025 Verhandlungen über eine Erfolgsbeteiligung auf.

Alle Details erhalten die IG-Metall-Mitglieder am „Tarif Tuesday“, 7.2.2023 ab 15.30 Uhr. Einladungen sind bereits per Outlook rausgegangen.

Starkes Zeichen der Beschäftigen beim Warnstreik

Starkes Zeichen der Beschäftigen beim Warnstreik

In Berlin, Ingolstadt, Mönsheim und Wolfsburg zeigten 1200 Beschäftigte beim Warnstreik bei CARIAD, dass sie mit dem Angebot der Arbeitgeberseite in der aktuellen Tarifrunde nicht zufrieden sind.

Darstellungen von den Standorten gibt es auch hier:

https://www.igmetall-wob.de/meldung/cariad-beschaeftigte-machen-mit-warnstreik-druck-auf-tarifverhandlungen

https://www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/hohe-beteiligung-der-beschaeftigten-beim-ersten-warnstreik-in-der-tarifbewegung-von-cariad

Die IG Metall ruft zu Warnstreiks bei CARIAD auf

Die IG Metall ruft zu Warnstreiks bei CARIAD auf

Die IG Metall ruft alle Beschäftigten der CARIAD SE zu Warnstreiks auf am 2. Februar 2023 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

  • Treffpunkte:
  • 38442 Wolfsburg SE Zentrum, Major Hirst Straße 11
  • 10587 Berlin CARIAD, Helmholtzstraße 2
  • 85053 Ingolstadt: CARIAD C a mpus , IN Campus Allee 22, vor Kantine
  • 71297 Mönsheim: CARIAD, Am Dieb 2, P 800

Die IG Metall ist seit Anfang Dezember 2022 mit der CARIAD SE in Tarifverhandlungen.
Die IG Metall fordert

  • eine Entgelterhöhung von 8 Prozent, für die Laufzeit von 12 Monaten
  • eine Erfolgsbeteiligung für alle Beschäftig-ten bei CARIAD einschließlich einer Ab-schlagszahlung für alle im Jahr 2023.

Auch nach einer dritten Verhandlungsrunde konnte keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungspositionen liegen weit auseinander und das vorliegende Angebot würde zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der CARIDIANS gegenüber den anderen Beschäftigten der Konzernmarken-Unter-nehmen im VW-Konzern führen.

Vor diesem Hintergrund ruft die IG Metall alle Beschäftigten der CARIAD SE auf, mit einem Warnstreik für die Forderungen der IG Metall einzutreten und sie in der aktuellen Tarifbewegung unterstützen.

Gewerkschaftlich organisierte Warnstreiks sind zu-lässig und wichtiger Teil der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit.
Dieser Warnstreik ist deshalb rechtmäßig und verstößt nicht gegen den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
Die von der IG Metall ausgerufenen Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit sind rechtmäßige Maßnahmen.
Wer sich beteiligt:

  • handelt rechtmäßig,
  • ist solidarisch mit seinen Kolleg:innen,
  • kämpft für die berechtigten Forderungen der IG Metall.
Angebot bleibt weiter unter Konzernniveau – jetzt sind Warnstreiks möglich

Angebot bleibt weiter unter Konzernniveau – jetzt sind Warnstreiks möglich

Auch in der 3. Verhandlungsrunde am 30. Januar 2023 gab es in der Tarifauseinandersetzung bei CARIAD kein Ergebnis. Damit ist der nächste Versuch, eine Einigung zu erzielen, gescheitert. Die Unternehmensseite besserte in kleiner Verhandlungsrunde zwar ihr erstes Angebot nach, blieb aber weiter deutlich  unter dem Niveau der Zahlungen der Konzernmarken. Bei der Frage einer Erfolgsbeteiligung für alle mit einer Abschlagszahlung gab es keine Veränderung. Nun ruft die IG Metall alle CARIDIANS dazu auf, sie in den Verhandlung zu unterstützen. Am Donnerstag, 2. Februar, ab 10:30 Uhr sollen alle Beschäftigten bei Warnstreiks
für ihre Forderungen eintreten. Der nächste Verhandlungstermin wurde für Freitag, den 3. Februar, vereinbart.

Das Angebot der Arbeitgeberseite beinhaltet zwar jetzt keine einschränkenden Fußnoten mehr und gleicht sich bei Laufzeit und Inflationsausgleichszahlungen dem Tarifabschluss der Fläche an, stellt die CARIDIANS aber insgesamt im Vergleich zu den anderen Konzernmarken nach wie vor schlechter. Gleichzeitig erwartet die Arbeitgeberseite, dass die IG Metall von einer ihrer Forderungen zurücktritt: die geforderte Abschlagszahlung wird weiter kategorisch abgelehnt und bezüglich einer Erfolgsbeteiligung bietet CARIAD lediglich eine Gesprächsverpflichtung in 2025 angeboten.

Die IG Metall ruft daher alle CARIDIANS an allen Standorten zur Teilnahme an Warnstreiks am Donnerstag, 2. Februar 2023, ab 10:30 Uhr auf. Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas: „Jetzt müssen alle deutlich machen, was sie von diesem Angebot halten und ihre Verhandlungskommission unterstützen. Das ist jetzt die einzige Möglichkeit, die Blockade der Arbeitgeber am Verhandlungstisch zu lösen. Das Angebot ist unzureichend, ignoriert berechtigte Forderungen und sorgt vor allem nicht für Gerechtigkeit innerhalb der Belegschaft.“

Die Verhandlungen sollen am Freitag, 3. Februar 2023, in Wolfsburg fortgeführt werden.

So wie hier in Berlin am 20.1.23 sind alle Beschäftigten bei CARIAD aufgerufen am 2. Februar 2023 ab 10:30 Uhr an Warnstreiks an allen Standorten teilzunehmen.

Aktuelles Flugblatt zu den Verhandlungen

Aktuelles Flugblatt zu den Verhandlungen

Bei der zweiten Verhandlungsrunde am 20. Januar 2023 in Berlin zum CARIAD-Haustarifvertrag hat CARIAD ein Angebot vorgelegt, aber es gab keine Annäherung. Von den drei Forderungen der IG Metall, nämlich 8 % Entgelterhöhung und einer Erfolgsbeteiligung einschließlich einer Abschlagszahlung für alle, hat die Arbeitgeberseite überhaupt nur zu zwei Punkten ein Angebot gemacht. Und das Angebot zur Entgelterhöhung war deutlich unterhalb der Tarifabschlüsse im Konzern.

Fragen und Antworten zu Warnstreiks

Fragen und Antworten zu Warnstreiks

Warum Warnstreiks richtig und wichtig sind

Um den Druck bei den Tarifverhandlungen zu erhöhen, ruft die IG Metall zu Warnstreiks auf. Beginn und Dauer legt der jeweilige IG Metall-Bezirk fest. Doch was können Warnstreiks bewirken? Sind sie rechtlich zulässig? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

„Solidarität gewinnt“ lautet unser Motto für unsereaktuelle Tarifrunde bei CARIAD. Wir fordern 8 Prozent mehr Entgelt und den Abschluss eines Tarifvertrages über eine einheitliche Erfolgsbeteiligung, einschließlich einer Abschlagszahlung an alle im Jahr 2023.

Die Arbeitgeber wollen nicht einmal den Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie oder bei VW umsetzen. Ihr Kalkül: Die IG Metall und die Beschäftigten werden sowieso nicht streiken. Deshalb machen wir jetzt dafür Druck.

Die Friedenspflicht läuft am 28. Januar aus. Danach können wir für unsere Forderungen zu Warnstreiks aufrufen.

Was ist ein Warnstreik?

Mit den Warnstreiks beteiligen sich die Beschäftigten aktiv an den Tarifverhandlungen. Sie stärken und stützen nicht nur unsere Position, sondern üben auch öffentlich Druck auf die Arbeitgeber aus. Warnstreiks sind befristete Arbeitsniederlegungen von einer oder mehreren Stunden. Damit wollen wir mit den Beschäftigten die Arbeitgeber zu einem Angebot bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot protestieren. Warnstreiks sind ein effektives Druckmittel, um gute Tarifstandards für Mitglieder durchzusetzen.

Gibt es Termine oder dringende Arbeiten, die ich trotz eines Warnstreiks oder Streiks erledigen muss?

Nein! Das Recht zum Warnstreik geht arbeitsvertraglichen Pflichten vor. Damit können alle Tätigkeiten, egal wie wichtig diese für das Unternehmen sind, unterlassen werden. Gibt es Arbeiten, die so wichtig für das Unternehmen sind, dass Gefahr für den Betrieb droht, kann das Unternehmen mit der Gewerkschaft einen Notdienst vereinbaren. Nur so vereinbarte Arbeiten müssen während des Streiks durchgeführt werden.

Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Die Teilnahme an Streiks und Warnstreiks ist ein Grundrecht. Es ist in der Verfassung durch den Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und steht allen Arbeitnehmer: innen zu. Dieses Recht haben alle unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Wer darf zum Warnstreik aufrufen?

Sobald die Friedenspflicht endet, sind Warnstreiks möglich. Zu den Arbeitsniederlegungen ― egal ob Warnstreik oder Streik ― darf ausschließlich die Gewerkschaft aufrufen. Bei uns ist das in der Regel die jeweilige Bezirksleitung oder, als deren Vertretung, die örtliche IG Metall. Mit dem Aufruf werden Uhrzeit, Dauer und in der Regel auch Treffpunkt für die Aktion vor Ort festgelegt.

Was ist eine Friedenspflicht?

Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht können wir zu Warnstreiks aufrufen. Das tun wir in der Regel auch, um den Verhandlungs- und Einigungsdruck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Die Friedenspflicht für den gekündigten Entgelttarifvertrag für CARIAD endet am 28.Januar 2023.

Muss ich mich zur Teilnahme am Streik in der Zeiterfassung ausbuchen oder die Streikzeit eintragen?

Nein, die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Arbeitsniederlegungen, keine „Freizeit“. Deshalb muss die Abwesenheit nicht dokumentiert und Fehlstunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Das gilt auch für andere Zeitbuchungssysteme. Während des Warnstreiks entfällt die Pflicht, über seine Arbeit/Nichtarbeit Buch zu führen oder sonstige Einträge zur Arbeitszeitdokumentation zu machen.

Muss ich mich bei Vorgesetzten abmelden, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge?

Nein, bei Teilnahme am Warnstreik besteht keine Pflicht, sich bei dem:der Vorgesetzten oder im Zeiterfassungssystem abzumelden. Die bloße Teilnahme genügt. Beim Streik sind die wechselseitig bestehenden Rechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert. Es besteht somit keine Meldepflicht gegenüber den Vorgesetzten. Wenn die IG Metall zum Warnstreik aufgerufen hat und die Beschäftig­ten sich dem Warnstreikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Warnstreiks aufgehoben. Das gilt auch für Kolleg:innen, die sich aus dem Homeoffice an Warnstreiks beteiligen.

Ich arbeite im Homeoffice und möchte zur Warnstreikkundgebung gehen, geht das?

Das geht! Wenn die Gewerkschaft zum Warnstreik aufruft, verdrängt das Recht zu streiken die arbeitsvertraglichen Pflichten und geht diesen vor. Dann kann man seinen Arbeitsplatz verlassen, egal ob der im Büro, der Werkhalle oder im Homeoffice ist. Bei mobiler Arbeit gibt es ebenfalls keine Pflicht, an einem bestimmten Ort zu sein. Die Teilnah­me an einer Warnstreikkundgebung macht die Unterstützung der Forderungen und der Gewerkschaft für die Arbeitgeber am sichtbarsten und ist der sicherste Weg, sein Streikrecht wahrzunehmen.

Es heißt, dass ich bei Verstößen gegen betriebliche Richtlinien und Betriebsvereinbarungen mit einer Abmahnung rechnen muss?

Die Arbeitgeber versuchen immer wieder, die Mobilisierung der IG Metall zu verhindern und schüchtern die Beschäftig-ten daher häufig ein. Angedroht wird beispielsweise eine Abmahnung bei Streikteilnahme oder wegen Verstößen gegen angebliche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, z. B. das Erfordernis, sich abzumelden. Rechtlich fehlt diesen Drohungen meistens jegliche Grundlage. Zugegeben: Bei der Nutzung digitaler Einrichtungen und Endgeräte im Zusammenhang mit Streikmaßnahmen sind viele Fragen rechtlich nicht abschließend geklärt. Häufig bestehen sogar im Betrieb zu deren Nutzung keine klaren Regelungen.

Es gilt, entschlossen zu handeln und sich geschlossen zu beteiligen! Zur Sicherheit wird mit einem Tarifergebnis auch eine sogenannte Maßregelungsklausel abgeschlossen, die vor Abmahnungen und anderen Benachteiligungen schützt.

Habe ich Anspruch auf Entgelt, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge?

Nein. Bei einem Streik gibt es keine Arbeitspflicht, aber eben auch keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Er kann daher für Streikzeiten das Entgelt kürzen, ebenso die Ausbildungsvergütungen. Er muss dies aber nicht tun.

Wie sieht es mit Leihbeschäftigten aus?

Leihbeschäftigte dürfen bei Warnstreiks und Vollstreiks nicht als Streikbrecher:innen eingesetzt werden. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit, aber auch aus dem seit 1. April 2017 geltenden Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz, das ein solches Verbot vorsieht.

Unzulässig ist zum einen, die Leihbeschäftigten im Entleih-betrieb direkt Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten übernehmen zu lassen. Zum anderen dürfen ihnen aber auch keine Aufgaben übertragen werden, die von Beschäftigten verrichtet wurden, die die Tätigkeiten selbst von Beschäftigten übernommen haben, die im Arbeitskampf sind.

„Angebot“ mit *Sternchen // „Offer“ with *asterisk

„Angebot“ mit *Sternchen // „Offer“ with *asterisk

(ENGLISH VERSION BELOW)

Bei der zweiten Verhandlungsrunde in Berlin zum CARIAD-Haustarifvertrag gab es keine Annäherung. Von den drei Forderungen der IG Metall, nämlich 8% Entgelterhöhung, Erfolgsbeteiligung für alle einschließlich einer Abschlagszahlung, ist die Arbeitgeberseite überhaupt nur auf zwei Punkte eingegangen.

Die „Angebote“ zu den zwei Forderungen blieben dabei weit unter den Erwartungen der Gewerkschaftsseite und wurden zudem mit Fußnoten und „Kleingedrucktem“ eingeschränkt. Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas stellt fest: „Aktuell können wir den Lösungskorridor nicht erkennen, wenn die Arbeitgeberseite die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen nicht ernst nimmt und versucht, Teile unter den Tisch fallen zu lassen.“

Details zum Stand der Verhandlungen erhalten alle Mitglieder der IG Metall bei CARIAD am „Tarif Tuesday“, nächsten Dienstag, 24. Januar 2023, um 12 Uhr. Einladungen hierzu sind per Outlook bereits rausgegangen. Mitglieder, die noch keine Einladung erhalten haben, können sich an ihre zuständige Geschäftsstelle wenden:


ENGLISH VERSION:

At the second round of negotiations in Berlin on the CARIAD house collective agreement, there was no rapprochement. Of the three demands made by IG Metall, namely an 8% pay increase and profit-sharing for all, including an advance payment, the employers only agreed to two points.

The „offers“ on the two demands fell far short of the expectations of the union side and were qualified with footnotes and „fine print“. Negotiation leader Juan-Carlos Rio Antas states: „Currently, we cannot see the solution corridor if the employer side does not take the demands of the colleagues seriously and tries to let parts fall under the table.“

Details will be provided to all IG Metall members at CARIAD on „Tarif Tuesday,“ next Tuesday, January 24, 2023, at 12 noon. Invitations to this have already gone out via Outlook. Members who have not yet received an invitation can contact their local office: