Fragen und Antworten zu Warnstreiks

Fragen und Antworten zu Warnstreiks

Warum Warnstreiks richtig und wichtig sind

Um den Druck bei den Tarifverhandlungen zu erhöhen, ruft die IG Metall zu Warnstreiks auf. Beginn und Dauer legt der jeweilige IG Metall-Bezirk fest. Doch was können Warnstreiks bewirken? Sind sie rechtlich zulässig? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

„Solidarität gewinnt“ lautet unser Motto für unsereaktuelle Tarifrunde bei CARIAD. Wir fordern 8 Prozent mehr Entgelt und den Abschluss eines Tarifvertrages über eine einheitliche Erfolgsbeteiligung, einschließlich einer Abschlagszahlung an alle im Jahr 2023.

Die Arbeitgeber wollen nicht einmal den Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie oder bei VW umsetzen. Ihr Kalkül: Die IG Metall und die Beschäftigten werden sowieso nicht streiken. Deshalb machen wir jetzt dafür Druck.

Die Friedenspflicht läuft am 28. Januar aus. Danach können wir für unsere Forderungen zu Warnstreiks aufrufen.

Was ist ein Warnstreik?

Mit den Warnstreiks beteiligen sich die Beschäftigten aktiv an den Tarifverhandlungen. Sie stärken und stützen nicht nur unsere Position, sondern üben auch öffentlich Druck auf die Arbeitgeber aus. Warnstreiks sind befristete Arbeitsniederlegungen von einer oder mehreren Stunden. Damit wollen wir mit den Beschäftigten die Arbeitgeber zu einem Angebot bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot protestieren. Warnstreiks sind ein effektives Druckmittel, um gute Tarifstandards für Mitglieder durchzusetzen.

Gibt es Termine oder dringende Arbeiten, die ich trotz eines Warnstreiks oder Streiks erledigen muss?

Nein! Das Recht zum Warnstreik geht arbeitsvertraglichen Pflichten vor. Damit können alle Tätigkeiten, egal wie wichtig diese für das Unternehmen sind, unterlassen werden. Gibt es Arbeiten, die so wichtig für das Unternehmen sind, dass Gefahr für den Betrieb droht, kann das Unternehmen mit der Gewerkschaft einen Notdienst vereinbaren. Nur so vereinbarte Arbeiten müssen während des Streiks durchgeführt werden.

Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Die Teilnahme an Streiks und Warnstreiks ist ein Grundrecht. Es ist in der Verfassung durch den Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und steht allen Arbeitnehmer: innen zu. Dieses Recht haben alle unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Wer darf zum Warnstreik aufrufen?

Sobald die Friedenspflicht endet, sind Warnstreiks möglich. Zu den Arbeitsniederlegungen ― egal ob Warnstreik oder Streik ― darf ausschließlich die Gewerkschaft aufrufen. Bei uns ist das in der Regel die jeweilige Bezirksleitung oder, als deren Vertretung, die örtliche IG Metall. Mit dem Aufruf werden Uhrzeit, Dauer und in der Regel auch Treffpunkt für die Aktion vor Ort festgelegt.

Was ist eine Friedenspflicht?

Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht können wir zu Warnstreiks aufrufen. Das tun wir in der Regel auch, um den Verhandlungs- und Einigungsdruck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Die Friedenspflicht für den gekündigten Entgelttarifvertrag für CARIAD endet am 28.Januar 2023.

Muss ich mich zur Teilnahme am Streik in der Zeiterfassung ausbuchen oder die Streikzeit eintragen?

Nein, die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Arbeitsniederlegungen, keine „Freizeit“. Deshalb muss die Abwesenheit nicht dokumentiert und Fehlstunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Das gilt auch für andere Zeitbuchungssysteme. Während des Warnstreiks entfällt die Pflicht, über seine Arbeit/Nichtarbeit Buch zu führen oder sonstige Einträge zur Arbeitszeitdokumentation zu machen.

Muss ich mich bei Vorgesetzten abmelden, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge?

Nein, bei Teilnahme am Warnstreik besteht keine Pflicht, sich bei dem:der Vorgesetzten oder im Zeiterfassungssystem abzumelden. Die bloße Teilnahme genügt. Beim Streik sind die wechselseitig bestehenden Rechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert. Es besteht somit keine Meldepflicht gegenüber den Vorgesetzten. Wenn die IG Metall zum Warnstreik aufgerufen hat und die Beschäftig­ten sich dem Warnstreikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Warnstreiks aufgehoben. Das gilt auch für Kolleg:innen, die sich aus dem Homeoffice an Warnstreiks beteiligen.

Ich arbeite im Homeoffice und möchte zur Warnstreikkundgebung gehen, geht das?

Das geht! Wenn die Gewerkschaft zum Warnstreik aufruft, verdrängt das Recht zu streiken die arbeitsvertraglichen Pflichten und geht diesen vor. Dann kann man seinen Arbeitsplatz verlassen, egal ob der im Büro, der Werkhalle oder im Homeoffice ist. Bei mobiler Arbeit gibt es ebenfalls keine Pflicht, an einem bestimmten Ort zu sein. Die Teilnah­me an einer Warnstreikkundgebung macht die Unterstützung der Forderungen und der Gewerkschaft für die Arbeitgeber am sichtbarsten und ist der sicherste Weg, sein Streikrecht wahrzunehmen.

Es heißt, dass ich bei Verstößen gegen betriebliche Richtlinien und Betriebsvereinbarungen mit einer Abmahnung rechnen muss?

Die Arbeitgeber versuchen immer wieder, die Mobilisierung der IG Metall zu verhindern und schüchtern die Beschäftig-ten daher häufig ein. Angedroht wird beispielsweise eine Abmahnung bei Streikteilnahme oder wegen Verstößen gegen angebliche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, z. B. das Erfordernis, sich abzumelden. Rechtlich fehlt diesen Drohungen meistens jegliche Grundlage. Zugegeben: Bei der Nutzung digitaler Einrichtungen und Endgeräte im Zusammenhang mit Streikmaßnahmen sind viele Fragen rechtlich nicht abschließend geklärt. Häufig bestehen sogar im Betrieb zu deren Nutzung keine klaren Regelungen.

Es gilt, entschlossen zu handeln und sich geschlossen zu beteiligen! Zur Sicherheit wird mit einem Tarifergebnis auch eine sogenannte Maßregelungsklausel abgeschlossen, die vor Abmahnungen und anderen Benachteiligungen schützt.

Habe ich Anspruch auf Entgelt, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge?

Nein. Bei einem Streik gibt es keine Arbeitspflicht, aber eben auch keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Er kann daher für Streikzeiten das Entgelt kürzen, ebenso die Ausbildungsvergütungen. Er muss dies aber nicht tun.

Wie sieht es mit Leihbeschäftigten aus?

Leihbeschäftigte dürfen bei Warnstreiks und Vollstreiks nicht als Streikbrecher:innen eingesetzt werden. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit, aber auch aus dem seit 1. April 2017 geltenden Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz, das ein solches Verbot vorsieht.

Unzulässig ist zum einen, die Leihbeschäftigten im Entleih-betrieb direkt Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten übernehmen zu lassen. Zum anderen dürfen ihnen aber auch keine Aufgaben übertragen werden, die von Beschäftigten verrichtet wurden, die die Tätigkeiten selbst von Beschäftigten übernommen haben, die im Arbeitskampf sind.

„Angebot“ mit *Sternchen // „Offer“ with *asterisk

„Angebot“ mit *Sternchen // „Offer“ with *asterisk

(ENGLISH VERSION BELOW)

Bei der zweiten Verhandlungsrunde in Berlin zum CARIAD-Haustarifvertrag gab es keine Annäherung. Von den drei Forderungen der IG Metall, nämlich 8% Entgelterhöhung, Erfolgsbeteiligung für alle einschließlich einer Abschlagszahlung, ist die Arbeitgeberseite überhaupt nur auf zwei Punkte eingegangen.

Die „Angebote“ zu den zwei Forderungen blieben dabei weit unter den Erwartungen der Gewerkschaftsseite und wurden zudem mit Fußnoten und „Kleingedrucktem“ eingeschränkt. Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas stellt fest: „Aktuell können wir den Lösungskorridor nicht erkennen, wenn die Arbeitgeberseite die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen nicht ernst nimmt und versucht, Teile unter den Tisch fallen zu lassen.“

Details zum Stand der Verhandlungen erhalten alle Mitglieder der IG Metall bei CARIAD am „Tarif Tuesday“, nächsten Dienstag, 24. Januar 2023, um 12 Uhr. Einladungen hierzu sind per Outlook bereits rausgegangen. Mitglieder, die noch keine Einladung erhalten haben, können sich an ihre zuständige Geschäftsstelle wenden:


ENGLISH VERSION:

At the second round of negotiations in Berlin on the CARIAD house collective agreement, there was no rapprochement. Of the three demands made by IG Metall, namely an 8% pay increase and profit-sharing for all, including an advance payment, the employers only agreed to two points.

The „offers“ on the two demands fell far short of the expectations of the union side and were qualified with footnotes and „fine print“. Negotiation leader Juan-Carlos Rio Antas states: „Currently, we cannot see the solution corridor if the employer side does not take the demands of the colleagues seriously and tries to let parts fall under the table.“

Details will be provided to all IG Metall members at CARIAD on „Tarif Tuesday,“ next Tuesday, January 24, 2023, at 12 noon. Invitations to this have already gone out via Outlook. Members who have not yet received an invitation can contact their local office:

200 Kolleginnen und Kollegen unterstützen Verhandlungskommission in Berlin

200 Kolleginnen und Kollegen unterstützen Verhandlungskommission in Berlin

(ENGLISH VERSION BELOW)

200 Metallerinnen und Metaller bei CARIAD haben zum Start der 2. Verhandlungsrunde am 20.1.23 in Berlin die Verhandlungskommission unterstützt und ihren Forderungen Nachdruck verliehen.

Vor dem Eingang von CARIAD in der Helmholtzstrasse haben Redner aus allen Regionen die Notwendigkeit der Forderungen bekräftigt, Solidaritätsbotschaften u.a. des Vertrauenskörpers von Volkswagen in Wolfsburg verlesen und deutlich gezeigt, dass es breiter Wille in der Belegschaft ist, neben den 8% Entgelterhöhung auch eine Erfolgsbeteiligung für alle zu erhalten.

Weitere Berichte und Bilder zur Aktion gibt es auch unter:

https://www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/cariad-beschaeftigte-staerken-ihrer-verhandlungskommission-beteiligungsstark-den-ruecken


200 members of IG METALL at CARIAD supported the negotiating commission at the start of the 2nd round of negotiations on 20.1.23 in Berlin and emphasized their demands.

In front of the entrance of CARIAD in Helmholtzstrasse, speakers from all regions reiterated the necessity of the demands, read out messages of solidarity from the Volkswagen shop stewards in Wolfsburg, among others, and clearly showed that there is a broad will among the workforce to receive a profit-sharing bonus for all in addition to the 8% pay increase.

Please find more pictures and reports on this event here:

https://www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/cariad-beschaeftigte-staerken-ihrer-verhandlungskommission-beteiligungsstark-den-ruecken

First „Tarifverhandlung“ (collective bargaining) at CARIAD

First „Tarifverhandlung“ (collective bargaining) at CARIAD

The first round of “Tarifverhandlung“ (collective bargaining) at CARIAD took place today in Ingolstadt. The positions between IG Metall and CARIAD are still very different.

Details are available for all IG Metall members at the member information event next Thursday, December 15, at 4 p.m.

If you are a member of IG Metall and have not yet received an invitation, please contact your local office:

Stop by on Thursday!

Auch bei Volkswagen gab es eine Tarifeinigung

Auch bei Volkswagen gab es eine Tarifeinigung

Nach 12-stündigem Verhandlungsmarathon gibt es eine Einigung in den Haustarifvertragsverhandlungen bei Volkswagen.

Die Tarifeinigung sieht unter anderem vor:

Eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,2 Prozent ab dem 1. Juni 2023 sowie um weitere 3,3 Prozent ab dem 1. Mai 2024. Wie in der Fläche beträgt die Laufzeit 24 Monate.
Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro, die in zwei Schritten im Februar 2023 (2000 Euro) sowie im Januar 2024 (1000 Euro) ausgezahlt wird. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte. Diese Einmalzahlungen fließen steuer- und abgabenfrei, also brutto gleich netto.

Die Wandlungsoption „freie Tage statt mehr Geld“ bei der tariflichen Zusatzvergütung (T-ZUV) wird vollständig für alle Beschäftigten geöffnet: Sie können künftig zwischen drei Optionen wählen: Nur Geld über die 27,5 Prozent Extrazahlung im August oder die hälftige Aufteilung in 13,75 Prozent plus drei freie Tage oder die komplette Umwandlung in sechs freie Tage.
Der Tarifvertrag über die Altersteilzeit wird zu den bisherigen Konditionen fortgeführt und bis zum 31.12.2027 verlängert.

Der Zuschuss für die Semesterbeiträge für alle Dual Studierenden wird deutlich angehoben: So erhalten Dual Studierende künftig 395 Euro, um ihre Beiträge an die Hochschulen begleichen zu können (statt bisher 350 Euro). Außerdem überweist VW die Gebühren fortan rechtzeitig, so dass der Nachwuchs bei den Zahlungen an die Hochschulen nicht mehr in Vorleistung treten muss. Die bisherige Leistungsorientierte Einmalzahlung (LOE) wird mit 500 Euro für alle Dual Studierenden und Auszubildenden künftig spürbar über dem bisherigen Durchschnittssatz (467 Euro) festgeschrieben. Sie wächst tarifdynamisch und wird weiter im Mai ausgezahlt.
Die bisher festgeschriebenen 1.400 Ausbildungsplätze pro Jahr werden nicht angetastet. Innerhalb der Systematik werden ein VW-Master und weitere Stipendien ergänzt.